Wo darf ein Tiny House in Deutschland aufgestellt werden, und was ist baurechtlich zu beachten?
Je nachdem, wie Sie Ihr Tiny House nutzen möchten, unterscheiden sich auch die Vorschriften für das Aufstellen. Grundsätzlich gilt, daß Tiny Houses nicht einfach auf beliebigen Grundstücken aufgestellt werden dürfen.
Nutzungsarten Tiny House
Nutzungsart Wohnhaus: Tiny House für dauerhaftes Wohnen
Wenn Sie Ihr Tiny House dauerhaft bewohnen möchten, müssen Sie ein Grundstück finden, das erschlossen und für Wohnzwecke zugelassen ist. Das kann in einem Wohn- oder Kleinsiedlungsgebiet sein, einem Dorf- oder Mischgebiet usw. Außerdem gibt es spezielle Tiny-House-Siedlungen, in denen das langfristige Aufstellen von Tiny Houses genehmigt ist. Diese sind in Deutschland jedoch noch selten und eher die Ausnahme. Welche Tiny-House-Siedlungen in Deutschland bereits realisiert wurden, erfahren Sie z. B. beim Tiny House Verband e. V.
Nutzung als Sommer- oder Ferienhaus: Tiny House für zeitweises Wohnen
Für temporäre Nutzungen als Ferien- oder Wochenendhaus können Sie Ihr Tiny House auf Campingplätzen oder anderen dafür vorgesehenen Flächen aufstellen. Diese nennen sich „Sondergebiete, die der Erholung dienen“. Hierbei muß das Grundstück natürlich auch erschlossen sein.
Nutzung als Wohnwagen: Tiny House auf Rädern
Wenn das Tiny House als Wohnwagen genutzt wird, dann darf es auf Campingplätzen oder auf einem anderen passenden Stellplatz abgestellt werden. Wo das erlaubt ist, hängt dann von den Kommunen ab. Voraussetzung ist meist, daß das Tiny House alle paar Monate bewegt wird und den Nachbarn nicht die (schöne) Aussicht versperrt.
Aufgrund der großen Nachfrage und dem bekannten Wohnraummangel, müssen Regierung und Kommunen hier baldmöglichst aktiv werden. Ein Beispiel: Studenten in München bezahlen – wenn Sie überhaupt ein WG-Zimmer finden – zwischen 1000 und 1500 Euro pro Monat. Auch hier wären mobile Tiny Houses eine sofort umsetzbare Lösung und könnten – je nach Gebrauch – auch anderweitig zum Einsatz kommen.
Auch bei Tiny Houses auf Rädern gilt: Wird das Tiny House auf Rädern als dauerhaftes Wohn- oder Ferienhaus genutzt, dann kommen die oben beschriebenen Regeln zur Anwendung.
Wann benötige ich eine Baugenehmigung für das Tiny House?
Ob Baugenehmigung ja oder nein hängt von der Nutzungsart des Tiny Houses und dem Bundesland, in dem es aufgestellt wird, ab. Bisher gibt es noch keine spezifischen Gesetze oder Vorschriften, die ausschließlich für Tiny Houses gelten. Stattdessen müssen die Häuser im Miniformat allgemeine Bauvorschriften und -gesetze des jeweiligen Bundeslandes erfüllen. Dementsprechend sollte man sich vor dem Aufstellen eines Tiny Houses genaustens bei der Baurechtsbehörde informieren und eine Bauvoranfrage stellen.
Grundsätzlich gilt aber, daß Tiny Houses, die dauerhaft bewohnt werden sollen, Wohngebäude sind und somit eine Baugenehmigung benötigen. Dies ist unabhängig davon, ob das Tiny House auf Rädern steht oder auf einem festen Fundament errichtet wird.
Bauantrag für Tiny Houses als Wohngebäude nach Bundesländern
Das deutsche Baurecht kennt unterschiedliche Stufen bei Genehmigungsverfahren. Hier einige Begriffserklärungen: 1. verfahrensfrei, 2. genehmigungsfrei und 3. das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren:
Bei verfahrensfreien Bauvorhaben ist kein formeller Antrag oder Genehmigungsprozeß erforderlich. Das bedeutet, daß die Bauarbeiten ohne eine vorherige Anmeldung, Prüfung oder Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde beginnen können. Typischerweise handelt es sich hierbei um kleinere Bauvorhaben, die als geringfügig angesehen werden und kein hohes Risiko für Sicherheit oder öffentliches Interesse darstellen.
Genehmigungsfreie Vorhaben sind ähnlich wie verfahrensfreie Vorhaben, in dem Sinne, daß sie keine formelle Baugenehmigung benötigen. Der Unterschied besteht jedoch darin, daß sie trotzdem einer Baubehörde mitgeteilt werden müssen. Das heißt, die Behörde muß informiert werden, auch wenn sie keine Genehmigung erteilen muß. Dies ermöglicht es der Behörde, über das Vorhaben informiert zu sein und ggf. nachträglich zu prüfen, ob es den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bei vereinfachten Baugenehmigungsverfahren ist eine Baugenehmigung erforderlich, aber das Verfahren ist weniger umfangreich und zeitaufwändig als das normale Baugenehmigungsverfahren. Dies ist in der Regel für Bauvorhaben vorgesehen, die einfacher sind oder weniger Auswirkungen auf die Umgebung oder die Öffentlichkeit haben. Auch wenn das Verfahren einfacher ist, müssen immer noch bestimmte Unterlagen eingereicht und Anforderungen erfüllt werden.
Baugenehmigung für Tiny Houses nach Bundesland
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Tiny House bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt: verfahrensfrei.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Eingeschossig bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche: verfahrensfrei.
In Bereichen mit Bebauungsplänen nach § 30 BauGB: genehmigungsfrei.
Sonstige Wohngebäude: vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren.
Ausnahme Campingplatz mit Wohnnutzung: Tiny House ohne Baugenehmigung möglich
Es gibt eine Ausnahme, bei der Sie weder eine Baugenehmigung noch eine Stellplatzerlaubnis einholen müssen: Wenn Sie Ihr Tiny House auf einem Campingplatz aufstellen, der im Bebauungsplan eine Wohnnutzung erlaubt. Nach den Regelungen der Landesverordnung für Camping- und Wochenendplätze gelten in diesem Fall jedoch zwei Bedingungen für Ihr Tiny House:
- Es darf eine maximale Größe von 50 m² nicht überschreiten
- und maximal 3,50 m hoch sein.
Einige Campingplatzbetreiber erlauben auch Tiny Houses mit einer Höhe von bis zu vier Metern, daher empfiehlt es sich, dies im Voraus zu klären.
Tiny Haus als Wohnsitz
Anforderungen als Wohnsitz
Damit Ihr Tiny House als dauerhafte Wohnstätte gilt, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie leben im Tiny House mehr als vier Monate pro Jahr.
- Das Grundstück ist als Wohngebiet zugelassen und erschlossen.
- Das Tiny House verfügt über:
- Küche und Badezimmer
- Aufenthaltsräume mit einer Höhe von 2,40 m
- Belüftete Bäder und Toiletten (wenn keine Fenster, dann Lüftungsanlage)
- Blitzschutzanlage bei Holzhäusern
- Treppen, Türen und Fenster gemäß den Vorgaben aus der jeweiligen Landesbauordnung
- Die geltenden Brandschutzverordnungen werden erfüllt
Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes
Tiny Houses mit einer Grundfläche ab 50 m² müssen die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllen. Hier muß also ein Wärmeschutznachweis zum Bauantrag vorgelegt werden. Dieser bestätigt, daß das geplante Tiny House den Anforderungen an den Wärmeschutz entspricht. Dazu gehören eine gute Wärmedämmung, energetische Qualität von Fenstern und Türen sowie Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik.
Kleine Häuser mit einer Grundfläche von weniger als 50 m² – und das sind die meisten Tiny Houses – benötigen diesen Nachweis nicht. Aber: Eigentlich gilt diese Ausnahme für Ferien- und Wochenendhäuser. Ob unter diese Sonderregelung auch Tiny Houses fallen, die zum dauerhaften Wohnen genutzt werden, ist bis jetzt nicht ganz klar. Hier gilt wieder einmal: Nachfragen!
Brandschutzbestimmungen
An Brandschutzbestimmungen müssen sich auch Besitzer von Häusern im Miniformat halten. Da diese jedoch oft spezielle Merkmale aufweisen, gibt es einige besondere Aspekte, die zu beachten sind:
- Die Installation von Rauchmeldern in Wohngebäuden ist gesetzlich vorgeschrieben, so auch in Tiny Häusern.
- Ein zugänglicher Feuerlöscher sollte in jedem Tiny House vorhanden sein.
- Die verwendeten Baustoffe sollten möglichst feuerresistent sein. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Arten von Isolierung, Trockenbau und Dachmaterialien. Bei Holzhäusern gilt für den Innenausbau, daß nicht alle Oberflächen brennbar sein sollten: Entweder müssen Sie Wände, Decken und Fußböden verputzen oder mit nicht brennbaren Materialien verkleiden.
- Die elektrische Installation muß sicher sein und den geltenden Vorschriften entsprechen, um das Risiko von Bränden durch elektrische Fehler zu minimieren.
- Küchen- und Heizgeräte sollten Gütesiegel wie das GS- oder CE-Siegel aufweisen. Alte, nicht (mehr) sichere Geräte sind häufige Ursachen von Bränden.
- Brennöfen sind besonders in autarken Tiny Häusern beliebt. Offenes Feuer darf nie unbeaufsichtigt sein, außerdem muß Funkenflug vermieden werden.
- Es sollte mindestens ein sicherer und schnell zugänglicher Fluchtweg vorhanden sein.
Tiny House Baugenehmigung: Unser Fazit zum Minihaus
Falls Sie von einem unabhängigen Dasein im Tiny House irgendwo mitten in den Wäldern träumen, dann wird das leider nichts. Das Bauen außerhalb von Orten ist in Deutschland nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich.
An erschlossenen Wohnorten steht einem minimalistischen Wohnen im kleinen Format aber nichts im Wege. Nur die baurechtliche Genehmigung kann kompliziert sein – das Tiny House ist noch neu und kaum vergleichbar mit dem klassischen Einfamilienhaus, welches nach dem Bebauungsplan der Gemeinde errichtet wird. Es gibt bereits einige Tiny House-Siedlungen bzw. -dörfer in Deutschland, weitere sind in Planung.
Unsere Empfehlung: Informieren Sie sich genauestens über die örtlichen Bauvorschriften und planen Sie den Genehmigungsprozeß so gut es geht. Stellen Sie eine Bauvoranfrage, um ganz sicher zu gehen. Mit den richtigen Informationen, einer guten Vorbereitung, der Unterstützung seitens eines Architekten oder Bauingenieurs und ein wenig Glück sollte Ihr Traum vom eigenen Minihäuschen in Erfüllung gehen.
Quelle:
https://wohnen-und-finanzieren.de/
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